Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1. Unsere AGB gelten für alle
unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichende
Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Unsere AGB gelten auch
für schwebende und alsbaldige künftige Geschäfte, auch wenn darauf nicht
ausdrücklich Bezug genommen wird, sofern nur unsere AGB bei einem
vorausgegangenen Vertrag einbezogen waren.
3. Sind die AGB einem
Kaufmann, der ein Grundhandelsgewerbe gemäß i 1 HGB betreibt, nicht mit
einem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei besonderer
Gelegenheit übergeben, so finden sie Anwendung, wenn er sie aus einer
früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
2. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen
sind sofort nach Erhalt rein netto zahlbar, wenn nicht anders
vereinbart. Ein etwaiger Skontoabzug ist nur erlaubt, wenn alle bis zum
Zeitpunkt der Skontozahlung fällig gewordenen Rechnungen gleichzeitig
beglichen werden. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht geduldet und
kostenpflichtig nachberechnet.
2. Bei Zahlungsverzug sind
Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen banküblichen Zinssatz
zu zahlen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt
dem Lieferer und dem Besteller unbenommen.
3. Wechsel gelten nur nach ihrer Einlösung als Zahlung; Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
4.
Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Bestellers berechtigt den Lieferer vorbehaltlich sonstiger Rechte, die
von ihm noch nicht ausgeführten Aufträge nur Zug um Zug gegen Zahlung
auszuführen. Unter den gleichen Voraussetzungen werden Zahlungsansprüche
des Lieferers
gegen den Besteller für Geschäfte, soweit ausgeführt,
sofort zur Zahlung fällig. Nach seiner Wahl kann der Lieferer
stattdessen die abgetretenen Forderungen erfüllungshalber einziehen oder
die Rückgabe der im Besitz des Bestellers befindlichen Vorbehaltsware
auf dessen Kosten verlangen.
5. Bei begründeten Zweifeln an der
Kreditwürdigkeit des Käufers behält sich der Verkäufer vor, die
Lieferung von einer Voraus- oder Nachnahmezahlung abhängig zu machen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Preisänderungen zwischen
Auftragsbestätigung und Lieferung aufgrund von Lohnerhöhungen oder
Materialverteuerungen berechtigen den Lieferanten die am
Auslieferungstag gültigen Preise zu berechnen.
3. Lieferung und Gefahrenübergang
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Transportschäden kommt der Lieferant nicht auf.
2.
Der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt am Lager oder
Lieferwerk des Verkäufers, auch im Fall von Frankolieferungen. Letztere
sind grundsätzlich zu verstehen frei Anlieferort
Transportmittel-verladen. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und
Lieferfristen durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur
Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer
eine angemessene, mindestens 4 Wochen betragende Nachfrist gesetzt hat.
3.
Lieferschwierigkeiten, verursacht durch Streik, Materialmangel oder
sonstige höhere Gewalten, entbinden den Liefeanten von der Lieferfrist
und berechtigen ihn, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Beschaffenheit, Sortierung, Gewährleistung
1.
Alle Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Angaben über
Maße, Gewicht, Farbe, Material und Ausstattung sind nur annähernd.
Handelsübliche Abweichungen und Veränderungen durch technische
Entwicklungen sind kein Grund für Beanstandungen. MaÅNngelrügen sind
schriftlich zu erheben. Transportschäden,
auch bei verpackter Ware,
können nur bei Empfang der Ware beanstandet werden. Die
Untersuchungspflichten nach §377 HGB sind zu beachten; sie erstrecken
sich auf die gesamte Lieferung. Bis zur Sicherung des Beweises
ist
die dafür erforderliche Menge in geliefertem Zustand zu belassen.
Offensichtliche Mängel sind in jedem Fall unverzüglich, spätestens
innerhalb von 10 Tagen zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Waren beim Käufer.
2. Im Falle einer Beanstandung ist der Käufer
verpflichtet, die Ware anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern.
Bei begründeter Beanstandung kommt eine Herabsetzung der Vergütung
(Minderung), RückgaÅNngigmachung
des Vertrages (Wandelung),
Nachbesserung und Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers in Frage.
Anderweitige Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen.
3. Die vorstehende Ziffer 2 gilt auch für Ansprüche
des Käufers aus vor oder nach dem Vertragsschluss liegenden Vorschlägen
und Beratungen sowie vertraglichen Nebenverpflichtungen. In keinem Fall
haftet der Verkäufer für mittelbare und Folgeschäden.
4. Versteckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
5.
Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften,
Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat
der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen
Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls hat er fachmännischen Rat einzuholen.
5. Eigentumsvorbehalt - Forderungsabtretung
1.
Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung seiner sämtlichen, auch künftigen Forderungen aus
Geschäftsverbindungen mit dem Käufer sein Eigentum.
2. Der Käufer ist
berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu
verarbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns,
ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen.
3. Veräußert der
Käufer die Ware oder die aus der Ware hergestellten Produkte, so gehen
die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf
uns über. Der Käufer tritt diese Forderungen hiermit an uns ab und wird
uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen
erteilen. Der Käufer ist berechtigt, die auf uns übergegangenen
Forderungen einzuziehen. Die Einzugsbefugnis berechtigt den Käufer
nicht, in anderer Weise (z.B. durch Abtretung oder Verpfändung) über die
Forderung zu verfügen.
4. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen
uns gegenüber nicht fristgerecht nach, so können wir die Einzugsbefugnis
widerrufen und vom Käufer verlangen, dass er die Abtretung den
Schuldnern bekannt gibt.
5. Übersteigt der Wert der Sicherungen
unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des
Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
6. Montage
Übernimmt der Verkäufer auch den
Einbau, die Verlegung oder die Montage von Bauelementen, so ist die
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), und zwar die Allgemeinen
Vertragsbedingungen über die Ausführung von Bauleistungen (VOB, Teil C)
Bestandteil aller Angebote und Verträge über solche Bauleistungen.
7. Leistungsverweigerungsrecht
Wir sind
berechtigt, die Lieferungen oder sonstige uns obliegende Leistungen bis
zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung
entsprechender Sicherheiten zu verweigern, wenn uns bei
Vertragsabschluss bestehender Zahlungsrückstand des Bestellers oder
schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsabschluss bekannt wird.
8. Rücklieferung und Umtausch
Diese sind
grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit der Verkäufer ausnahmeweise Ware
zurücknimmt, deren Rückgabe er nicht zu vertreten hat, erfolgt eine
Gutschrift nur für einwandfreie, unbe- und unverarbeitete Ware in Höhe
von 80 % des Rechnungsbetrages.
9. Verpackung
Zum Schutz vor Beschädigung
kann der Verkäufer empfindliche Ware beim Versand oder Zustellung
verpacken. Das zur Verpackung verwendete Material wird dem Käufer
berechnet. Es kann von ihm nicht zurückgegeben werden und
ihm nicht gutgeschrieben werden.
10. Schnittholzverkauf
Beim Schnittholzverkauf gelten die "Tegernseer Gebräuche" in ihrer neuesten Fassung
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Mirskofen, Gerichtsstand ist Landshut.
2. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern.
