1. Geltungsbereich
1. Unsere AGB gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Unsere AGB gelten auch für schwebende und alsbaldige künftige Geschäfte, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, sofern nur unsere AGB bei einem vorausgegangenen Vertrag einbezogen waren.
3. Sind die AGB einem Kaufmann, der ein Grundhandelsgewerbe gemäß § 1 HGB betreibt, nicht mit einem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei besonderer Gelegenheit übergeben, so finden sie Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
2. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein netto zahlbar, wenn nicht anders vereinbart. Ein etwaiger Skontoabzug ist nur erlaubt, wenn alle bis zum Zeitpunkt der Skontozahlung fällig gewordenen Rechnungen gleichzeitig beglichen werden. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht geduldet und kostenpflichtig nachberechnet.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen banküblichen Zinssatz zu zahlen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt dem Lieferer und dem Besteller unbenommen.
3. Wechsel gelten nur nach ihrer Einlösung als Zahlung; Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
4. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigt den Lieferer vorbehaltlich sonstiger Rechte, die von ihm noch nicht ausgeführten Aufträge nur Zug um Zug gegen Zahlung auszuführen. Unter den gleichen Voraussetzungen werden Zahlungsansprüche des Lieferers
gegen den Besteller für Geschäfte, soweit ausgeführt, sofort zur Zahlung fällig. Nach seiner Wahl kann der Lieferer stattdessen die abgetretenen Forderungen erfüllungshalber einziehen oder die Rückgabe der im Besitz des Bestellers befindlichen Vorbehaltsware auf dessen Kosten verlangen.
5. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers behält sich der Verkäufer vor, die Lieferung von einer Voraus- oder Nachnahmezahlung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Preisänderungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung aufgrund von Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen berechtigen den Lieferanten die am Auslieferungstag gültigen Preise zu berechnen.
3. Lieferung und Gefahrenübergang
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Transportschäden kommt der Lieferant nicht auf.
2. Der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt am Lager oder Lieferwerk des Verkäufers, auch im Fall von Frankolieferungen. Letztere sind grundsätzlich zu verstehen frei Anlieferort Transportmittel verladen. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens 4 Wochen betragende Nachfrist gesetzt hat.
3. Lieferschwierigkeiten, verursacht durch Streik, Materialmangel oder sonstige höhere Gewalten, entbinden den Liefeanten von der Lieferfrist und berechtigen ihn, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Beschaffenheit, Sortierung, Gewährleistung
1. Alle Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Angaben über Maße, Gewicht, Farbe, Material und Ausstattung sind nur annähernd. Handelsübliche Abweichungen und Veränderungen durch technische Entwicklungen sind kein Grund für Beanstandungen. Mängelrügen sind schriftlich zu erheben. Transportschäden, auch bei verpackter Ware, können nur bei Empfang der Ware beanstandet werden. Die Untersuchungspflichten nach §377 HGB sind zu beachten; sie erstrecken sich auf die gesamte Lieferung. Bis zur Sicherung des Beweises ist die dafür erforderliche Menge in geliefertem Zustand zu belassen. Offensichtliche Mängel sind in jedem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Waren beim Käufer.
2. Im Falle einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Bei begründeter Beanstandung kommt eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung), Nachbesserung und Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers in Frage. Anderweitige Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
3. Die vorstehende Ziffer 2 gilt auch für Ansprüche des Käufers aus vor oder nach dem Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie vertraglichen Nebenverpflichtungen. In keinem Fall haftet der Verkäufer für mittelbare und Folgeschäden.
4. Versteckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
5. Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachmännischen Rat einzuholen.
5. Eigentumsvorbehalt – Forderungsabtretung
1. Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung seiner sämtlichen, auch künftigen Forderungen aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer sein Eigentum.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen.
3. Veräußert der Käufer die Ware oder die aus der Ware hergestellten Produkte, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Der Käufer tritt diese Forderungen hiermit an uns ab und wird uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Der Käufer ist berechtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsbefugnis berechtigt den Käufer nicht, in anderer Weise (z.B. durch Abtretung oder Verpfändung) über die Forderung zu verfügen.
4. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht fristgerecht nach, so können wir die Einzugsbefugnis widerrufen und vom Käufer verlangen, dass er die Abtretung den Schuldnern bekannt gibt.
5. Übersteigt der Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
6. Montage
Übernimmt der Verkäufer auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von Bauelementen, so ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), und zwar die Allgemeinen Vertragsbedingungen über die Ausführung von Bauleistungen (VOB, Teil C) Bestandteil aller Angebote und Verträge über solche Bauleistungen.
7. Leistungsverweigerungsrecht
Wir sind berechtigt, die Lieferungen oder sonstige uns obliegende Leistungen bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern, wenn uns bei Vertragsabschluss bestehender Zahlungsrückstand des Bestellers oder schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsabschluss bekannt wird.
8. Rücklieferung und Umtausch
Diese sind grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit der Verkäufer ausnahmeweise Ware zurücknimmt, deren Rückgabe er nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Gutschrift nur für einwandfreie, unbe- und unverarbeitete Ware in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages.
9. Verpackung
Zum Schutz vor Beschädigung kann der Verkäufer empfindliche Ware beim Versand oder Zustellung verpacken. Das zur Verpackung verwendete Material wird dem Käufer berechnet. Es kann von ihm nicht zurückgegeben werden und ihm nicht gutgeschrieben werden.
10. Schnittholzverkauf
Beim Schnittholzverkauf gelten die „Tegernseer Gebräuche“ in ihrer neuesten Fassung.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Mirskofen, Gerichtsstand ist Landshut.
2. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern.